Unabhängig von der Unternehmensgröße, ist jedes Unternehmen verpflichtet die Gesetze zum Datenschutz zu befolgen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Aus diesem Grund ist das Seminar zum internen Datenschutzbeauftragten für jedes Handwerksunternehmen empfehlenswert.
Einen Datenschutzbeauftragten müssen Unternehmen benennen, bei denen mehr als 9 Personen automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Hierbei ist die Anzahl von Personen relevant und nicht die Anzahl der Stellen. Alle Teilzeitkräfte, Auszubildenden, Praktikanten und Leiharbeiter die Zugang zu Systemen haben, sind somit als Personen zu zählen. Eine automatisierte Verarbeitung kann schon dann angenommen werden, wenn ein Beschäftigter E-Mails bearbeitet. Denken Sie auch daran, Monteure mit einer mobilen Auftragserfassung mitzuzählen.
Zum Datenschutzbeauftragten kann jeder benannt werden, der auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis entsprechende Fachkunde erworben hat. Die Tätigkeiten im Unternehmen dürfen in keinem Interessenkonflikt zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten stehen; der Geschäftsführer und beispielsweise der EDV-Betreuer sind somit ausgeschlossen.
